zurück zur Übersicht

Europa

Durch unsere Schienenverkehrsaktivitäten in anderen europäischen Ländern sind wir auch in das dortige regulatorische Umfeld eingebunden. 

Die Mitgliedstaaten der EU sind verpflichtet, die Richtlinien der verabschiedeten europäischen Eisenbahnpakete in nationales Recht umzusetzen. Ihren Umsetzungsspielraum nutzen die Mitgliedstaaten in unterschiedlicher Weise.

Für den DB-Konzern ist dabei insbesondere das regulatorische Umfeld in Großbritannien, Frankreich, Polen, Spanien und Italien von Bedeutung. In diesen Ländern bieten wir in größerem Umfang mit eigenen Tochtergesellschaften Schienengüterverkehrsleistungen und zum Teil Leistungen im internationalen Schienenpersonenverkehr an.

Vereinigtes Königreich

Das britische Schienennetz wird von der Network Rail Infrastructure Ltd. betrieben, mit Ausnahme der von High Speed One Limited betriebenen Hochgeschwindigkeitsstrecke zwischen dem Kanaltunnel und London. Das Office of Rail and Road (ORR) fungiert als unabhängige Regulierungsbehörde und ist für die Überwachung der Network Rail zuständig. Das ORR erteilt zudem alle Arten von eisenbahnrechtlichen Genehmigungen und Sicherheitsbescheinigungen und genehmigt Nutzungsvereinbarungen und Nutzungsentgelte. Zuständig für die Überwachung des Eisenbahnbetriebs im Eurotunnel ist die zwischenstaatliche Channel Tunnel Intergovernmental Commission (IGC). Am 1. Mai 2021 ist das zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU ausgehandelte Handels- und Kooperationsabkommen in Kraft getreten. Das Abkommen sieht für den Warenhandel zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich weder Zölle noch Quoten vor und enthält stattdessen weitreichende Regelungen, um den fairen Wettbewerb zu garantieren. In Bezug auf den Verkehr sieht das Abkommen eine dauerhafte Vernetzung in den Bereichen Luft-, Straßen- und Seeverkehr vor, wenn auch der Marktzugang hinter dem des Binnenmarktes zurückbleibt. Um den Eisenbahnverkehr durch den Kanaltunnel auch langfristig zu sichern, gilt u.a. seit dem 1. April 2022 eine grenzüberschreitende Vereinbarung zwischen Frankreich und dem Vereinigten Königreich.

Frankreich

Das französische Schienennetz wird von der SNCF Réseau betrieben. Die Autorité de régulation des transports (ART) ist als unabhängige Regulierungsbehörde für die Überwachung des diskriminierungsfreien Zugangs zur Eisenbahninfrastruktur und die Kontrolle der Zugangsentgelte zuständig. In den Jahren 2015 bis 2020 wurde der französische Schienenverkehrssektor umstrukturiert. Zum 1. Januar 2020 wurden u.a. die SNCF Muttergesellschaft sowie ihre Konzerntöchter SNCF Mobilités und SNCF Réseau zu Aktiengesellschaften umgewandelt. Alleiniger Aktionär der SNCF ist der französische Staat. Wie im Eisenbahnreformgesetz vorgesehen, begann am 1. Januar 2020 die schrittweise Marktöffnung für den Schienenpersonenverkehr in Frankreich. Die Regionen haben nun die Möglichkeit, Vergabeverfahren für auslaufende Verkehrsverträge durchzuführen. Seit dem Fahrplanwechsel 2020/21 ist der Markt für den eigenwirtschaftlichen Schienenfernverkehr („open access“) geöffnet. Seit dem Fahrplanwechsel 2023/24 sind im Schienenpersonennahverkehr Vergabeverfahren für auslaufende Verträge vorgeschrieben.

Das Etablissement public de sécurité ferroviaire (EPSF) erteilt die für den Betrieb eines Eisenbahnunternehmens erforderlichen Sicherheitsbescheinigungen.  

Polen

Das polnische Schienennetz wird zum ganz überwiegenden Teil von der PKP Polskie Linie Kolejowe S.A (PKP PLK) betrieben. Die PKP PLK steht mehrheitlich im Eigentum des polnischen Staates, das restliche Eigentum hält die polnische Bahn PKP S.A. Als unabhängige Regulierungsbehörde ist die Urzad Transportu Kolejowego (UTK) für die Überwachung des diskriminierungsfreien Schienennetzzugangs, die Einhaltung der Fahrgastrechte sowie für die Erteilung eisenbahnrechtlicher Genehmigungen und Sicherheitszertifikate zuständig. Für den polnischen Eisenbahnverkehr wird eine weitergehende Liberalisierung angestrebt.

Spanien

Das spanische Schienennetz wird von der Administrador de Infraestructuras Ferroviarias (ADIF) betrieben. Als Regulierungsbehörde fungiert die Comisión Nacional de los Mercados y la Competencia (CNMC). Die Behörde ist sektorübergreifend für die Überwachung und Förderung eines effizient funktionierenden und transparenten Wettbewerbs zuständig. Die im Bereich des Ministerio de Transportes y Movilidad Sostenible angesiedelte Agencia Estatal de Seguridad Ferroviaria (AESF) ist zuständig für die Erteilung eisenbahnrechtlicher Genehmigungen und Sicherheitszertifikate.

Italien

Das italienische Schienennetz wird von der Rete Ferroviaria Italiana S.p.A. (RFI) betrieben, einem Tochterunternehmen der Ferrovie dello Stato Italiane (FS). Seit 2013 fungiert die Autorità di Regolazione dei Trasporti als unabhängige Regulierungsbehörde und ist vor allem für die Überwachung des Wettbewerbs zuständig. Die Agenzia Nazionale per la Sicurezza delle Ferrovie e delle Infrastrutture Stradali e Autostradali (ANSFISA) erteilt die für den Betrieb eines Eisenbahnverkehrsunternehmens erforderlichen Sicherheitsbescheinigungen. Seit 2020 ist die Agentur neben der Sicherheit der Schiene auch mit der Sicherheit der überregionalen Straßen, Autobahnen und Nahverkehrssysteme betraut.

zur Übersicht