Aufsichtsrat

Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei der Unternehmensleitung sowie der Führung der Geschäfte umfassend zu beraten und zu überwachen.

Dem Aufsichtsrat der DB AG gehören entsprechend den Vorgaben des Mitbestimmungsgesetzes 20 Mitglieder an, wovon zehn Mitglieder Anteilseignervertreter:innen und zehn Mitglieder Arbeitnehmendenvertreter:innen sind. Die Anteilseignervertreter:innen werden teils entsandt und teils durch die Hauptversammlung gewählt. Die Mitglieder der Arbeitnehmerseite werden nach den Vorgaben des Mitbestimmungsgesetzes gewählt.

Wesentliche Vorstandsentscheidungen, die die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage des Unternehmens grundlegend verändern, unterliegen der Zustimmung des Aufsichtsrates. Der Aufsichtsrat wird vom Vorstand mindestens vierteljährlich über den Gang der Geschäfte, insbesondere über die Entwicklung des Umsatzes und über die Lage der Gesellschaft informiert. Der Aufsichtsrat prüft und billigt den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der DB AG.

Die DB AG hat vier Aufsichtsratsausschüsse:

  • Einen Präsidialausschuss,
  • Einen Prüfungs- und Compliance-Ausschuss,
  • Einen Personalausschuss sowie
  • Einen Vermittlungsausschuss.

Um seine Überwachungstätigkeit bestmöglich wahrnehmen zu können, hat der Aufsichtsrat einen Präsidialausschuss gebildet, der sich aus dem Aufsichtsratsvorsitzenden, seinem Stellvertreter und jeweils einem weiteren Mitglied der Anteilseigner- und der Arbeitnehmervertreter:innen im Aufsichtsrat zusammensetzt. Der Präsidialausschuss bereitet die Sitzungen des Aufsichtsrats vor und kann in Ausnahmefällen über eilbedürftige Geschäfte entscheiden. 

Mitglieder des Präsidialauschusses (Stand 27.07.2023)

  • Werner Gatzer (Vorsitz) 
  • Martin Burkert 
  • Susanne Henckel 
  • Jens Schwarz

Der Prüfungs- und Compliance-Ausschuss unterstützt den Aufsichtsrat bei der Wahrnehmung seiner Überwachungsfunktion.

Er befasst sich insbesondere mit Fragen der Rechnungslegung, des Risikomanagements und der Compliance, des internen Kontrollsystems, der erforderlichen Unabhängigkeit des Abschlussprüfers, der Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer und der Bestimmung von Prüfungsschwerpunkten. Außerdem wird der Prüfungs- und Compliance-Ausschuss im Rahmen seiner Überwachungsfunktion über die Einhaltung der Empfehlungen des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) informiert. Dem Prüfungs- und Compliance-Ausschuss gehören zwei Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre und zwei Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer:innen an. Der Vorsitzende des Prüfungs- und Compliance-Ausschusses verfügt über besondere Kenntnis und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren. Die Aufgaben des Prüfungs- und Compliance-Ausschusses sind in einer eigenen Geschäftsordnung geregelt.

Mitglieder des Prüfungs- und Compliance-Ausschusses (Stand 27.07.2023)

  • Dr. Immo Querner (Vorsitz)
  • Susanne Henckel 
  • Jörg Hensel
  • Cosima Ingenschay

Dem Personalausschuss gehören der Aufsichtsratsvorsitzende, sein Stellvertreter sowie jeweils ein Aufsichtsratsmitglied der Aktionäre und ein Aufsichtsratsmitglied der Arbeitnehmer:innen an.

Der Personalausschuss bereitet die Personalentscheidungen einschließlich der Vertragsangelegenheiten des Vorstands vor.

Mitglieder des Personalausschusses (Stand 27.07.2023)

  • Werner Gatzer (Vorsitz)
  • Martin Burkert 
  • Susanne Henckel 
  • Jens Schwarz

Zur Wahrnehmung der in § 31 Abs. 3 Satz 1 MitbestG bezeichneten Aufgaben bildet der Aufsichtsrat einen Ausschuss, dem der Aufsichtsratsvorsitzende, sein Stellvertreter sowie je ein von den Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer:innen und der Aktionäre mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewähltes Mitglied angehören.

Mitglieder des Vermittlungsausschusses nach § 27 Abs. 3 MitbestG (Stand 27.07.2023)

  • Werner Gatzer (Vorsitz) 
  • Martin Burkert 
  • Susanne Henckel 
  • Jens Schwarz

Geschäftsordnung für den Aufsichtsrats 

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Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat der Deutsche Bahn AG
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