Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat hat den Vorstand bei der Unternehmensleitung sowie der Führung der Geschäfte umfassend zu beraten und zu überwachen.
Dem Aufsichtsrat der DB AG gehören entsprechend den Vorgaben des Mitbestimmungsgesetzes 20 Mitglieder an, wovon zehn Mitglieder Anteilseignervertreter:innen und zehn Mitglieder Arbeitnehmendenvertreter:innen sind. Die Anteilseignervertreter:innen werden teils entsandt und teils durch die Hauptversammlung gewählt. Die Mitglieder der Arbeitnehmerseite werden nach den Vorgaben des Mitbestimmungsgesetzes gewählt.
Wesentliche Vorstandsentscheidungen, die die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage des Unternehmens grundlegend verändern, unterliegen der Zustimmung des Aufsichtsrates. Der Aufsichtsrat wird vom Vorstand mindestens vierteljährlich über den Gang der Geschäfte, insbesondere über die Entwicklung des Umsatzes und über die Lage der Gesellschaft informiert. Der Aufsichtsrat prüft und billigt den Jahresabschluss und den Konzernabschluss der DB AG.
Die DB AG hat fünf Aufsichtsratsausschüsse:
- Einen Präsidialausschuss,
- Einen Prüfungs- und Compliance-Ausschuss,
- Einen Personalausschuss,
- Einen Vermittlungsausschuss sowie
- Einen Infrastrukturausschuss.