Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung und Geschäftsberichterstattung des DB-Konzerns sind integriert und werden jährlich in Form des Integrierten Berichts und Integrierten Zwischenberichts des DB-Konzerns veröffentlicht. Der Integrierte Bericht adressiert die wesentlichen Stakeholdergruppen des DB-Konzerns. Durch die Berichterstattung werden alle wesentlichen ökonomischen, sozialen und ökologischen Aspekte abgedeckt. Alle vollkonsolidierten Gesellschaften des DB-Konzerns (ohne nicht fortgeführte Geschäftsbereiche) sind in die Berichterstattung einbezogen. Gibt es Abweichungen von diesem Berichtskreis, wird dies angegeben.
Die Erhebungsmethoden und Berechnungsgrundlagen für die Daten im Integrierten Bericht orientieren sich an geltenden Standards:
CSR-RUG: Wir setzen die Anforderungen des CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetzes (CSR-RUG) um. Informationen zu den wesentlichen Handlungsfeldern finden sich in der Nichtfinanziellen Erklärung.
GRI-Standards: Der Integrierte Bericht wird in Übereinstimmung mit den Global-Reporting-Initiative-(GRI-)Standards erstellt. In einem GRI-Index verweisen wir auf Inhalte zu allgemeinen und spezifischen Standardangaben.
EU-Taxonomie: Im Integrierten Bericht 2024 weisen wir erstmals den »ökologisch nachhaltigen« Anteil unserer Umsatzerlöse,
Investitionsausgaben (Capex) und Betriebsaufwendungen (Opex) gem. EU-Taxonomie-Verordnung aus.TCFD: Der DB-Konzern folgt den Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) zur Berichterstattung klimabezogener Informationen. Der TCFD-Index verweist auf die relevanten Passagen.
UN Global Compact: Darüber hinaus sind im Intergierten Bericht Informationen zur Umsetzung der zehn Prinzipien des UN Global Compact (UNGC) ausgewiesen.
Externe Prüfung: Wesentliche nachhaltigkeitsbezogene Inhalte, Indikatoren und Textpassagen, die nicht in den Bereich der gesetzlichen Abschlussprüfung des Lageberichts mit hinreichender Sicherheit fallen, sind durch Pfeil-Markierungen am Anfang und Ende der entsprechenden Passage und grauer Schriftfarbe gekennzeichnet und werden durch einen vom Vorstand gesondert beauftragten unabhängigen Dritten, die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (KPMG), mit begrenzter Sicherheit geprüft. Die Aufstellung des zusammengefassten Lageberichts in Übereinstimmung mit den GRI-Standards ist Bestandteil dieser Prüfung.