Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung und Geschäftsberichterstattung des DB-Konzerns sind integriert und werden jährlich in Form des Integrierten Berichts und Integrierten Zwischenberichts des DB-Konzerns veröffentlicht. Der Integrierte Bericht adressiert die wesentlichen Stakeholdergruppen des DB-Konzerns. Durch die Berichterstattung werden alle wesentlichen ökonomischen, sozialen und ökologischen Aspekte abgedeckt. Alle vollkonsolidierten Gesellschaften des DB-Konzerns sind in die Berichterstattung einbezogen. Gibt es Abweichungen von diesem Berichtskreis, wird dies angegeben.
Die Erhebungsmethoden und Berechnungsgrundlagen für die Daten im Integrierten Bericht orientieren sich an geltenden Standards:
GRI-Standards: Der Integrierte Bericht wird in Übereinstimmung mit den Global-Reporting-Initiative-(GRI-)Standards erstellt. In einem GRI-Index verweisen wir auf Inhalte zu allgemeinen und spezifischen Standardangaben.
CSR-RUG: Wir setzen auf freiwilliger Basis die Anforderungen des CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetzes (CSR-RUG) um. Informationen zu den wesentlichen Handlungsfeldern finden sich in der Nichtfinanziellen Erklärung.
UN Global Compact: Darüber hinaus sind im Intergierten Bericht Informationen zur Umsetzung der zehn Prinzipien des UN Global Compact (UNGC) ausgewiesen.
TCFD: Der DB-Konzern folgt den Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD) zur Berichterstattung klimabezogener Informationen. Der TCFD-Index verweist auf die relevanten Passagen.
Prüfung: Wesentliche nachhaltigkeitsbezogene Inhalte, Indikatoren und Textpassagen, die nicht in den Bereich der gesetzlichen Abschlussprüfung des Lageberichts mit hinreichender Sicherheit fallen, sind durch Pfeil-Markierungen am Anfang und Ende der entsprechenden Passage und grauer Schriftfarbe gekennzeichnet und werden durch einen vom Vorstand gesondert beauftragten unabhängigen Dritten, die PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC), mit begrenzter Sicherheit geprüft. Die Aufstellung des Berichts in Übereinstimmung mit den GRI-Standards ist Bestandteil dieser Prüfung.