Nachhaltigkeitsberichterstattung
Der Geschäftsbericht 2025 bezieht sich auf das Berichts- bzw. Kalenderjahr 2025. Um einen Vergleich der Angaben zu ermöglichen, werden für den Großteil der Kennzahlen auch Werte aus den Geschäftsjahren 2024 und 2023 dargestellt. Der Geschäftsbericht wird jährlich veröffentlicht. Er adressiert die wesentlichen Stakeholdergruppen des DB-Konzerns und deckt alle wesentlichen ökonomischen, sozialen und ökologischen Aspekte ab. Alle vollkonsolidierten Gesellschaften des DB-Konzerns (ohne nicht fortgeführte Geschäftsbereiche) sind in die Berichterstattung einbezogen. Gibt es Abweichungen von diesem Berichtskreis oder -zeitraum, ist dies angegeben.
Die Erhebungsmethoden und Berechnungsgrundlagen für die Daten im Geschäftsbericht orientieren sich an geltenden Standards:
- European Sustainability Reporting Standards (ESRS): Als Teil seines Geschäftsberichts beginnt der DB-Konzern ab dem Geschäftsjahr 2025 mit einer Berichterstattung in Anlehnung an die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die nicht Teil des geprüften Konzernjahresabschlusses ist. Die Berichterstattung in Anlehnung an die ESRS basiert auf den ESRS Set 1 vom 22. Dezember 2023 sowie teilweise bereits auf den vorgeschlagenen Anpassungen im Rahmen der fachlichen Stellungnahme der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) zum Entwurf der vereinfachten ESRS vom 3. Dezember 2025. Die ESRS-Berichterstattung über das Geschäftsjahr 2025 erfolgt insofern auf keiner einheitlichen ESRS-Basis, ist nicht vollständig i. S. d. ESRS und wurde keiner Prüfung durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unterzogen.
- EU-Taxonomie: Im Rahmen der Berichterstattung in Anlehnung an die ESRS weisen wir auch den »ökologisch nachhaltigen« Anteil unserer Umsatzerlöse, Investitionsausgaben (CapEx) und Betriebsaufwendungen (OpEx) gem. EU-Taxonomie-Verordnung aus.
- UN Global Compact: Darüber hinaus sind im Geschäftsbericht Informationen zur Umsetzung der zehn Prinzipien des UN Global Compact (UNGC) ausgewiesen.
Als Teil seines Geschäftsberichts beginnt der DB-Konzern ab dem Geschäftsjahr 2025 mit einer Berichterstattung (Nachhaltigkeitserklärung) zunächst in Anlehnung an die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die nicht Teil des geprüften Zusammengefassten Lageberichts ist. Folgende Themen werden von der Nachhaltigkeitserklärung in Anlehnung an die ESRS abgedeckt:
- Klimawandel (ESRS E1)
- Energie
- Klimaschutz
- Anpassung an den Klimawandel
- Umweltverschmutzung (ESRS E2)
- Luftverschmutzung
- Biologische Vielfalt und Ökosysteme (ESRS E4)
- Biodiversitätsverlust
- Zustand von Arten und Ökosystemen
- Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft (ESRS E5)
- Ressourcenzuflüsse
- Eigene Belegschaft (ESRS S1)
- Arbeitsbedingungen
- Gesundheitsschutz und Sicherheit
- Datenschutz
- Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette (ESRS S2)
- Gesundheitsschutz und Sicherheit
- Betroffene Gemeinschaften (ESRS S3)
- Lärm
- Verbraucher und Endnutzer (ESRS S4)
- Reisendeninformation
- Konzernsicherheit
- Datenschutz
- Unternehmenspolitik (ESRS G1)
- Unternehmenskultur
- Korruption und Bestechung
- Hinweisgeberschutz
- Politisches Engagement
- DB-spezifische Themen
- Infrastrukturmodernisierung
- Pünktlichkeit
In der Nachhaltigkeitserklärung sind zusätzliche Informationen zu u. a. Vegetationskontrolle, Ressourcenmanagement im Output und Nachhaltigkeit in der Lieferkette enthalten.
Im Zusammengefassten Lagebericht wird daher im Geschäftsjahr 2025 nur in einem sehr stark reduzierten Umfang über nichtfinanzielle Kennzahlen und Entwicklungen berichtet. Basis der Berichterstattung im Zusammengefassten Lagebericht sind die Strategie Starke Schiene sowie das bis Ende 2025 verfolgte Sanierungsprogramm S3.

