Ad-hoc-Mitteilungen
Die Deutsche Bahn Finance GmbH ist nach der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) dazu verpflichtet, unverzüglich bestimmte Informationen zu veröffentlichen, die einen erheblichen Einfluss auf den Kurs ihrer Wertpapiere haben könnten.
Die Marktmissbrauchsverordnung (Art. 17 MAR) verpflichtet die Emittenten von bestimmten Finanzinstrumenten zur "Ad-hoc-Mitteilung" bestimmter wichtiger Nachrichten im Bereich des Unternehmens, die das Unternehmen betreffen, die nicht öffentlich bekannt sind und die wegen ihrer Auswirkungen geeignet sind, den Kurs der Finanzinstrumente des Unternehmens oder damit verbundener derivativer Finanzinstrumente erheblich zu beeinflussen. Dies soll ausschließen, dass kursrelevante Nachrichten nur "Insidern" bekannt sind, die diesen Wissensvorsprung zu ihrem Vorteil ausnutzen könnten.
Bisher keine Ad hoc Mitteilungen in diesem Zeitraum.
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