Directors' Dealings

Seit dem 3. Juli 2016 gelten für die Meldung und Veröffentlichung von Geschäften mit Finanzinstrumenten eines Unternehmens und deren Derivaten die Regelungen der europäischen Marktmissbrauchsverordnung (MAR).

Die Deutsche Bahn Finance GmbH ist gem. Art. 19 MAR verpflichtet, Mitteilungen von bestimmten Führungskräften sowie mit diesen in enger Beziehung stehenden Personen über meldepflichtige Geschäfte mit Finanzinstrumenten der Deutsche Bahn Finance GmbH oder sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten unverzüglich zu veröffentlichen.

Bisher liegen keine meldepflichtigen Geschäfte vor.

Es liegen keine meldepflichtigen Geschäfte vor.

Es liegen keine meldepflichtigen Geschäfte vor.

Es liegen keine meldepflichtigen Geschäfte vor.

Es liegen keine meldepflichtigen Geschäfte vor.

Es liegen keine meldepflichtigen Geschäfte vor.

Es liegen keine meldepflichtigen Geschäfte vor.

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