Der Aufsichtsrat der Deutschen Bahn AG hat in seiner turnusmäßigen Sitzung am 27. September 2023 beschlossen, die beiden Infrastruktursparten des Deutsche Bahn Konzerns (DB-Konzerns) zu verschmelzen. Damit ist ein weiterer zentraler Meilenstein auf dem Weg zur gemeinwohlorientierten Infrastruktur erreicht. Mit einer Eintragung ins Handelsregister kann nun die für die Bahnhöfe und Verkehrsstationen zuständige DB Station&Service AG auf die DB Netz AG, die bisher für den Betrieb des Schienennetzes verantwortlich ist, verschmolzen werden. Die neue Gesellschaft soll als DB InfraGO AG firmieren und als Teil des DB-Konzerns am 1. Januar 2024 starten. Das „GO“ im Unternehmensnamen steht für gemeinwohlorientiert.
Zweck des Unternehmens ist, die Eisenbahninfrastruktur als Wirtschaftsunternehmen unter besonderer Berücksichtigung gemeinwohlorientierter Ziele sowie der jeweils gegebenen Finanzierungsgrundlagen zu betreiben.
Das bedeutet: Basis der DB InfraGO AG ist eine bedarfsgerechte, leistungsfähige und effiziente Eisenbahninfrastruktur mit hoher Kapazität, Qualität und Resilienz. Das betrifft sowohl Betrieb als auch Ausbau und Erhalt der Eisenbahninfrastruktur. Das Management der Eisenbahninfrastruktur soll effizient, gesamtnetzbezogen und nutzerorientiert sein.
Die DB InfraGO AG erfüllt die gesetzlichen Anforderungen an Transparenz und Beteiligung sowie Gleichbehandlung bei Zugang und Entgelten. Auch die Förderung des grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehrs sowie von Innovationen und Klimaschutz, insbesondere durch Verkehrsverlagerung im Personen- und Güterverkehr, sind Ziele des Unternehmens.
Um die von der Bundesregierung definierten, gemeinwohlorientierten Ziele zu erreichen, wird die DB InfraGO AG ein umfassendes Modernisierungsprogramm für Schienennetz und Bahnhöfe umsetzen. Der Bund hat bereits wichtige Beschlüsse zur Finanzierung getroffen und zusätzliche Mittel in Höhe von rund 40 Milliarden Euro in Aussicht gestellt. Gleichzeitig brachte das Kabinett im Juni eine Reform des Bundesschienenwegeausbaugesetzes (BSWAG) auf den Weg. Es sieht künftig mehr Spielraum für den Einsatz finanzieller Mittel und neue Fördermöglichkeiten für den Bund vor.